Stiftung Dresdner Kinderhilfe

Die Stiftung Dresdner Kinderhilfe sichert das Elternhaus „Teddybär“ für die Zukunft
Die Dresdner Kinderhilfe e. V. hat 2008 mit dem Elternhaus „Teddybär“ eine Einrichtung geschaffen, in der Familien chronisch kranker Kinder während deren Aufenthaltes im Universitätsklinikum Dresden wohnen können. Es bietet ein Zuhause auf Zeit, denn die Nähe der Eltern hilft dem Kind beim Heilungsprozess. Mit der Gründung einer Treuhandstiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Dresden hat der Verein die Grundlage für eine nachhaltige, dauerhafte institutionelle und finanzielle Absicherung des Elternhauses gelegt. Damit das Elternhaus ein Zuhause auf Zeit bleiben kann, benötigt die Stiftung Dresdner Kinderhilfe Ihre Hilfe. Schenken, Zustiften oder Vererben – die Spanne von Möglichkeiten ist groß.

Der Vorstand des Stiftungsrates: v.l. Prof.Dr.med. Manfred Gahr (Vorsitzender) und Stefan Heinemann (Stellvertreter) zusammen mit Eckart von Hirschhausen während einer Benefizveranstaltung

Der Vorstand des Stiftungsrates: v.l. Prof.Dr.med. Manfred Gahr (Vorsitzender) und Stefan Heinemann (Stellvertreter) zusammen mit Eckart von Hirschhausen während einer Benefizveranstaltung

Zustiftung

Elternhaus Teddybär

Elternhaus Teddybär

Wer die Stiftung Dresdner Kinderhilfe mit einer Zustiftung unterstützt, kann sicher sein, nachhaltig zur finanziellen Absicherung des Elternhauses beizutragen. Und noch mehr: Stifter sind Teil einer Gemeinschaft mit sozialem und gesellschaftlichen Engagement, die sich verpflichtet fühlt, chronisch kranken Kindern und ihren Familien zu helfen. Eine Zustiftung verbleibt dauerhaft und in vollen Umfang im Stiftungskapital. Sie wird durch keinerlei steuerliche Belastung geschmälert, denn die Stiftung Dresdner Kinderhilfe ist gemeinnützig; es fallen weder Körperschafts- noch Schenkungs- oder Erbschaftsteuer an. Zuwendungen in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung in Höhe bis zu einer Million Euro können über zehn Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden. Alle Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig.

Zustiften per Testament

Am Lebensende Zukunft gestalten – das muss kein Widerspruch sein! Manche Menschen haben keine eigenen Erben oder für ihre Angehörigen und Freunde ist bereits gesorgt. Hier bietet es sich an, Verbundenheit mit kranken Kindern und ihre Familien durch eine Zustiftung im Testament zu zeigen – mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten unserer Stiftung. Sie wissen, was mit Ihrem Vermögen geschieht und dass auch lange nach Ihrer Lebenszeit etwas Sinnvolles bleibt. Jeder, dem das Elternhaus am Herzen liegt, kann zustiften. Auch für Unternehmen ist es interessant, zu stiften. Die Stiftung Dresdner Kinderhilfe ist ein verlässlicher Partner.

Dresdner Kinderhilfe e.V. · Hübnerstraße 9 · 01069 Dresden
Fon: 0351 / 4700318 · Fax: 0351 / 4700359
info@dresdner-kinderhilfe.de · www.dresdner-kinderhilfe.de

Teddy der Kinderhilfe Dresden
Das Konto der Stiftung Dresdner Kinderhilfe bei der:

Ostsächsischen Sparkasse Dresden:
Konto Nr.: 3100 323 644
BLZ: 850 503 00

Flyer der Stiftung Dresdner Kinderhilfe (pdf)